AGB

1. Allgemein

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem VERTRAGSPARTNER und Virtuosen vertreten durch Dipl.-Ing. Christof Kopfer, mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse Palffygasse 29/2, A-2500 Baden (nachfolgend „VIRTUOSEN“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des VERTRAGSPARTNERS haben keine Gültigkeit, auch wenn VIRTUOSEN diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, VIRTUOSEN hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von VIRTUOSEN jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des VERTRAGSPARTNERS aktuellen Fassung.

1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der VERTRAGSPARTNER mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Angebot & Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote VIRTUOSEN sind bis zu deren Annahme freibleibend. Erfolgt nach Angebotslegung durch VIRTUOSEN eine Beauftragung durch den VERTRAGSPARTNER, ist die Erstellung des Angebotes kostenlos.

2.2. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch VIRTUOSEN. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn VIRTUOSEN das schriftliche Angebot des VERTRAGSPARTNERS durch firmenmäßige Zeichnung schriftlich bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist VIRTUOSEN an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit.

2.3. Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von VIRTUOSEN  Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTRAGSPARTNERS und dem Angebot von VIRTUOSEN ist letzteres maßgeblich.

2.4. VIRTUOSEN kann den Vertrag – im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren – jederzeit nach 14tägiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die Dienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTRAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragszahlungen.

2.5. Werden Angebote nach den Angaben des VERTRAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt VIRTUOSEN keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von VIRTUOSEN vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTRAGSPARTNERS werden als gültig, die Rechnungslegung und Vertragsabwicklung betreffend, angesehen.

2.6. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von VIRTUOSEN. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung VIRTUOSEN.

2.7. Übersteigen die tatsächlichen Kosten, die von VIRTUOSEN veranschlagten Kosten um mehr als 20%, wird VIRTUOSEN den VERTRAGSPARTNER darüber informieren. VIRTUOSEN ist nicht verpflichtet den VERTRAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Auftrages resultiert. Wird der VERTRAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, und widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dann gilt diese als genehmigt.

3. Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt

3.1.Der Umfang der vertraglichen vereinbarten Leistung ergibt sich aus den im Angebot VIRTUOSENs‘ enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sollten sich seitens des VERTRAGSPARTNERS nachträglich Änderungswünsche ergeben, können diese, soweit es möglich ist, noch berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch VIRTUOSEN  Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

3.2. Termine und Fristen gelten solange als annähernd vereinbart, bis sie von VIRTUOSEN schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von VIRTUOSEN nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

3.3. Der Vertragspartner trägt zudem den Aufwand, der entsteht, dass Leistungen VIRTUOSEN infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von VIRTUOSEN wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. VIRTUOSEN ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienenVIRTUOSEN kann hierbei im eigenen Namen, aber auch im Namen des VERTRAGSPARTNERS auftreten und Aufträge vergeben. Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, übernimmt VIRTUOSEN keine Haftung für die Auswahl sowie die Bonität der beauftragten Dritter.

3.5. Der VERTRAGSPARTNER ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages benötigen und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Angaben (insb. Texte, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und gegenüber VIRTUOSEN zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vertraglichen Zweck eingesetzt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hält VIRTUOSEN  gegenüber daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat VIRTUOSEN sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, VIRTUOSEN bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. VIRTUOSEN ist zudem vom VERTRAGSPARTNER von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

4. Preise

4.1. Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich, vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen, nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart.

4.2. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welcher das Anbot ausdrücklich hinweist. Nebenleistungen, welche nicht explizit im Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden von VIRTUOSEN zusätzlich verrechnet.

4.3. Die im Angebot angeführten Preise haben nur bei ungeteilter Bestellung Geltung. Erfolgt nur eine Teilbestellung, werden die Preise von VIRTUOSEN neu berechnet. Die genannten oder vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – welche nicht im Umfang des Angebotes enthalten sind – werden gesondert verrechnet. Die Verrechnung von Zusatzleistungen erfolgt auf Basis des Angebotes, es sei denn, die Leistungserbringung ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für VIRTUOSEN verbunden.

4.4. Etwaige Kosten aufgrund von Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von VIRTUOSEN zu vertreten sind, können dem VERTRAGSPARTNER gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

5.1. Alle von VIRTUOSEN gelieferten Materialien und Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum VIRTUOSENs.

5.2. Alle im Eigentum von VIRTUOSEN stehenden Leistungen, können von VIRTUOSEN jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückverlangt werden, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart Der VERTRAGSPARTNER erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck und für einen vereinbarten Zeitraum. Der Umfang des Nutzungsrechtes wird einzelvertraglich bestimmt. Die reine Verwendung des Wortes „Nutzungsrecht“, führt nicht dazu, dass der VERTRAGSPARTNER ein exklusives und uneingeschränktes Recht auf Nutzung erhält, ein solches muss ausdrücklich als solches bezeichnet werden. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen VIRTUOSEN, setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von VIRTUOSEN dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der VERTRAGSPARTNER bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen VIRTUOSEN  so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Die Lizenz besteht nur für die Dauer der vertraglichen Beziehung und in dem für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den VERTRAGSPARTNER erforderlichen Umfang.

5.3. Dem VERTRAGSPARTNER ist bewusst und erkennt dies ausdrücklich an, dass sämtlichen Leistungen von VIRTUOSEN dem Urheberrechtsschutz gem. UrhG unterliegen.

5.4. Nutzungsrechte des VERTRAGSPARTNERS sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit VIRTUOSEN nicht übertragbar sowie nicht veräußerlich. Sie beinhalten ebenfalls kein Änderungsrecht.

5.5. Der VERTRAGSPARTNER erwirbt durch die Zahlung des Entgelts ausschließlich ein fertiges Endprodukt. Offene, bearbeitungsfähige Dateien werden im Rahmen eines Vertrages über ein Vervielfältigungs- bzw. Bearbeitungsrecht gemäß § 14 Abs 2 UrhG nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung gegen zusätzliches Entgelt mindestens in der Höhe des Entgelts des Endprodukts bereitgestellt.

5.6. Beauftragt der VERTRAGSPARTNER bei VIRTUOSEN kreative Dienstleistungen, bleibt der VERTRAGSPARTNER – soweit in vertraglich nicht anders bestimmt – weiterhin allein dafür verantwortlich, dass der Inhalt vollständig, richtig und gesetzeskonform ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Im Verhältnis der Parteien zueinander stehen sämtliche Rechte an den Designelementen der von VIRTUOSEN erstellten Inhalte allein VIRTUOSEN zu. Hiervon ausgenommen sind etwaige Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos des VERTRAGSPARTNERS oder sonstige geschützte Elemente, die Teil solcher Inhalte sein könnten, aber aufgrund gesonderter Vereinbarungen, deren uneingeschränktes Nutzungsrecht auf den VERTRAGSPARTNER übergehen sollen. Änderungen bzw. Bearbeitungen von VIRTUOSEN erbrachten Leistungen, durch den VERTRAGSPARTNER oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung VIRTUOSEN und – soweit notwendig – des Urhebers zulässig.

5.7. Für die Nutzung von Leistungen VIRTUOSENs, die über den ursprünglich vereinbarten vertraglichen Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung VIRTUOSENs erforderlich. Dafür steht VIRTUOSEN und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

5.8. Der VERTRAGSPARTNER haftet VIRTUOSEN für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, unabhängig vom Verschulden. Darüberhinausgehender Schaden kann von VIRTUOSEN zusätzlich geltend gemacht werden.

6. Kennzeichnung

6.1. VIRTUOSEN ist berechtigt, auf allen erbrachten Dienstleistungen auf die Leistung VIRTUOSENs  und auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem VERTRAGSPARTNER dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

6.2. VIRTUOSEN ist es jederzeit möglich, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum VERTRAGSPARTNER bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (sog. Referenzhinweis).

7. Verrechnung, Zahlung

7.1. Die Zahlung des Preises hat innerhalb der vereinbarten Frist an VIRTUOSEN zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung des bestellen Produkts bzw. Dienstleistung. Alle von VIRTUOSEN gelieferten Waren (insb. immaterielle Waren) bleiben im Eigentum VIRTUOSEN , sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird hinsichtlich Verrechnung nichts anderweitiges vertraglich vereinbart, erfolgt die Verrechnung durch VIRTUOSEN nach angefallenen Stundensätzen bzw. nach Listenpreisen von VIRTUOSEN.

7.2. VIRTUOSEN ist berechtigt, Anzahlungen seitens des VERTRAGSPARTNERS zu verlangen sowie eine Zwischenabrechnung durchzuführen.

7.3 Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistungen in Verzug, so kann  VIRTUOSEN die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen

  • bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben;
  • eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
  • den ganzen oder noch offenen Leistungspreis sofort fällig stellen (Terminverlust), und
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
  • vom Vertragspartner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren.

7.4. Bei Zahlungsverzug werden 9,2 %a. an Verzugszinsen fällig. Es ist VIRTUOSEN möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es VIRTUOSEN gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

7.5. Für den Fall, dass zur Betreibung einer aus dieser Vereinbarung erfließenden Forderung anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, erklärt der VERTRAGSPARTNER bereits jetzt vorprozessuale Betreibungskosten zu übernehmen, die VIRTUOSEN entstehen, selbst wenn diese vom gerichtlichen Kostenersatz des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) umfasst sein sollten. Betreibungskosten sind im Falle der gerichtlichen Geltendmachung als Nebenforderungen geltend zu machen und unterliegen dem anwaltlichen Vorzugspfandrecht des § 19a RAO.

7.6. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens VIRTUOSENs anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

8. Aufrechnung

8.1. Der VERTRAGSPARTNER wird nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

9. Lieferung und Übergabe

9.1. VIRTUOSEN übermittelt dem Vertragspartner eine schriftliche (einschließlich E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.

9.2. Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin an die vom VERTRAGSPARTNER angegebene AdresseVIRTUOSEN übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen o.Ä. ergeben.

9.3. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten von VIRTUOSEN schriftlich zu bestätigen.

9.4. Verzögert sich die Lieferung/Leistung VIRTUOSENs aus Gründen, die VIRTUOSEN nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. VIRTUOSEN wird in solchen Fällen den Vertragspartner unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Vertragspartner von VIRTUOSEN ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch VIRTUOSEN vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.5. Kann VIRTUOSEN dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß 9.4. anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 9.4. genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch VIRTUOSEN nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist VIRTUOSEN berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.

9.6. Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des VERTRAGSPARTNERS. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTRAGSPARTNER in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt VIRTUOSEN keine Haftung.

9.7. Nach Übernahme der Leistung gehen alle Risiken und die Kosten einer Lagerung zu Lasten des VERTRAGSPARTNERS. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.

9.8. Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von 9.6.) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

10. Vertragsende & Rücktrittsrechte

10.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung (mit Abschluss des Projekts). Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit monatlicher Kündbarkeit erbracht.

10.2. Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.3. Kündigung durch VIRTUOSEN  Diese ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei einer solchen Auflösung gelten sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte, egal welcher Art, als verfallen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der VERTRAGSPARTNER zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • die zugesagte Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) nicht eingehalten werden kann, VIRTUOSEN dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten, oder auch der neue Liefer-/Leistungstermin wegen Unmöglichkeit der Leistung zum vereinbarten Termin aus durch VIRTUOSEN nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist VIRTUOSEN berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten;
  • der VERTRAGSPARTNER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des VERTRAGSPARTNERS bestehen und dieser auf Begehren VIRTUOSENs weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung VIRTUOSENs eine taugliche Sicherheit leistet;
  • sich die Vertragsgrundlage während der Ausführung wesentlich ändert.

10.4. Für Verbraucher: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, hat der VERTRAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn VIRTUOSEN noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTRAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTRAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

10.5. Um ein ihm zustehendes Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der VERTRAGSPARTNER, VIRTUOSEN  Palffygasse 29/2, A-2500 Baden, hallo@virtuosen.at mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

10.6. Wird der Vertrag widerrufen, hat VIRTUOSEN die vom VERTRAGSPARTNER allenfalls bereits erhaltene Anzahlung, unverzüglich, jedenfalls aber spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei VIRTUOSEN eingegangen ist.

10.7. Kündigung durch VERTRAGSPARTNER bei wiederkehrenden Leistungen: Wenn dieser die Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch schriftliche Erklärung (die „Kündigungserklärung“) mindestens 14 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Dienstleistung zum Ende der Mindestlaufzeit.

10.8. Keine Rückerstattung bei wiederkehrenden Leistungen: Der VERTRAGSPARTNER hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits an VIRTUOSEN bezahlte Beträge aus welchem Grund auch immer. Dies gilt nicht bei außerordentlicher Kündigung des VERTRAGSPARTNERS oder bei ordentlicher Kündigung durch VIRTUOSEN  In diesem Fall hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Erstattung des verbleibenden, nicht aufgebrauchten, Teils (bezogen auf ganze Tage).

11. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

11.1. Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen von VIRTUOSEN sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.

11.2. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel VIRTUOSEN gegenüber unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel (allgemein gehaltene Rüge reicht nicht aus) und Originalrechnung. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware bzw. Dienstleistung begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, sofern der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, ansonsten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zum Regress gegenüber VIRTUOSEN gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

11.3. Es obliegt auch dem VERTRAGSPARTNER, die Überprüfung der zu Verfügung gestellten Dokumente auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. VIRTUOSEN haftet nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem VERTRAGSPARTNER nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom VERTRAGSPARTNER vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4. Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

11.5. VIRTUOSEN haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.

11.6. Der VERTRAGSPARTNER im Sinne des § 1 UGB haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Weiter ist ihnen gegenüber die Haftung mit der Höhe des Gesamtpreises für die erbrachte Werkleistung begrenztVIRTUOSEN haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden, die Dritte gegenüber dem VERTRAGSPARTNER geltend machen.

11.7. VIRTUOSEN haftet nicht für ein Versäumnis oder eine aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die VIRTUOSEN vernünftigerweise keinen Einfluss hat.

11.8. VERTRAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Angaben bzw. übergebenen Daten und hält VIRTUOSEN schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen).

11.9. Sofern ein Abbruch des Vertrages nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung VIRTUOSENs begründet ist, hat der VERTRAGSPARTNER VIRTUOSEN darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei gegenüber Verbrauchern die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der VERTRAGSPARTNER in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich VIRTUOSEN zurückzustellen.

12. Allgemeines

12.1. Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.

12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

12.3. Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

12.4. Der VERTRAGSPARTNER hat VIRTUOSEN über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTRAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend VIRTUOSEN zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

12.5. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

12.5. Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für VIRTUOSEN als auch den VERTRAGSPARTNER die Geschäftsanschrift VIRTUOSENs.

12.6. Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz VIRTUOSEN  für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Wenn der VERTRAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort VIRTUOSEN  weiterhin zuständig. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13. Datenschutz

13.1. Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) von VIRTUOSEN automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und – sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von VIRTUOSEN  übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Datenschutzerklärung und -vereinbarung mit Virtuosen, DI Christof Kopfer Palffygasse 29/2, A-2500 Baden (kurz VIRTUOSEN)

 

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten, sowie zur Datensicherheit, insbesondere das nationale Datenschutzgesetz (DSG), die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Ihrem Besuch und Ihrer Nutzung unserer Website.

§1 Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen im Sinne des DSG

Virtuosen, Dipl.-Ing. Christof Kopfer, Palffygasse 29/2, A-2500 Baden

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten

Für die Leistungserbringung VIRTUOSENs , ist es erforderlich, personenbezogene und unternehmensbezogene Daten zu verarbeiten. Sie erteilen hierfür ausdrücklich Ihre Zustimmung. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Bei der Durchführung von Verträgen werden teilweise Auftragsverarbeiter eingesetzt, die jedoch durch datenschutzrechtliche Vereinbarungen und Verträge entsprechend gebunden werden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte im Sinne des Adressverkaufes oder Ähnlichem, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sie stimmen zu, dass die im Zuge der Vertragsabwicklung angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen persönlichen Daten, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Kundenpflege sowie Marketingzwecke verwendet.

Folgende Daten werden verwendet

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Leistungsart
  • Leistungsumfang

§3 Pflichten im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung

Die Nutzung der Website https://virtuosen.at ist grundsätzlich ohne Angabe von personenbezogenen Daten möglich.

Es werden die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2018 („DSG“) einhalten.

VIRTUOSEN wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte bzw. unrechtmäßige Verarbeitung der personenbezogenen Daten und gegen den unbeabsichtigten Verlust, die unbeabsichtigte Zerstörung bzw. die unbeabsichtigte Beschädigung der personenbezogenen Daten einführen und aufrechterhalten.

VIRTUOSEN beschäftigt bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur Personen, die sich gegenüber Auftragsverarbeitern zur Verschwiegenheit verpflichtet haben oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

VIRTUOSEN wird die personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erbringung der Leistung und entsprechend Ihren Weisungen verarbeiten. Ihre Weisungen müssen sich im Rahmen der von VIRTUOSEN zu erbringenden Leistungen bewegen und dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Pflichten für VIRTUOSEN begründen. Der VERTRAGSPARTNER allein hat sicherzustellen, dass die Weisungen allen anwendbaren Gesetzen entsprechen und keine Verletzung anwendbarer Gesetze durch VIRTUOSEN verursachen.

§4 Betroffenen Rechte

Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen (VIRTUOSEN) über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 15 bis 21 DSGVO).

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren (Art 77 DSGVO). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sofern die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit schriftlich (E-Mail ausreichend) an hallo@virtuosen.at widerrufen. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.

Zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Datenschutzrecht kann sich jede betroffene Person an Herrn Dipl.-Ing. Christof Kopfer wenden.

§5 Newsletter

Sie sind mit dem Bezug unseres Newsletters einverstanden. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Senden Sie Ihre Stornierung bitte an folgende E-Mail-Adresse: hallo@virtuosen.at. Wir löschen anschließend umgehend Ihre Daten im Zusammenhang mit dem künftigen Newsletter-Versand.

________________________________________________________

Unterschrift des Vertragspartners

(mit der Unterschrift, werden die AGB und die Datenschutzerklärung vom VERTRAGSPARTNER akzeptiert)

=============================================

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts von Verbrauchern

A. Widerrufsbelehrung

WICHTIG: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, hat der VERTRAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTRAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTRAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

1) Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss, wobei der Tag des Vertragsabschlusses nicht mitgerechnet wird.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Virtuosen, Dipl.-Ing. Christof Kopfer, Palffygasse 29/2, A-2500 Baden) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Treten Sie während der Widerrufsfrist vom Vertrag zurück, nachdem Sie zuvor dessen sofortige Ausführung verlangt und VIRTUOSEN hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat (vgl. § 10 FAGG), haben Sie VIRTUOSEN gem. § 16 Abs 1 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von VIRTUOSEN bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Der zu zahlende Anteil am vereinbarten Gesamtpreis entspricht sohin jenem Verhältnis, in dem die erbrachte Dienstleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung steht.

B. Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

Virtuosen, Dipl.-Ing. Christof Kopfer
Palffygasse 29/2
A-2500 Baden
hallo@virtuosen.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  1. Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  2. Name des/der Verbraucher(s)
  3. Anschrift des/der Verbraucher(s)
  4. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  5. Datum

(*) Unzutreffendes streichen.